Standarduntersuchung (P2O5, K2O, Kalkbedarf, pH-Wert)

Rechtliche Grundlagen

  • Für Phosphat ist nach Vorgaben der Düngeverordnung für jeden Schlag ab einer Größe von einem Hektar in der Regel im Rahmen einer Fruchtfolge, mindestens aber alle sechs Jahre eine Bodenuntersuchung durchzuführen.
  • Aus einer Probe können zusätzlich noch Werte für Magnesium, Spurennährstoffe, Kalifixierung, organische Substanz ermittelt werden.
  • Nach der Anmeldung der Proben im Bodenportal (https://bodenuntersuchung-online.de) erfolgt die Werkzeug- und Materialausgabe sowie der Probentransport zum Labor durch den Ringwart.
  • Für die Probeziehung ist der Landwirt zuständig.
  • Das Untersuchungsergebnis wird vom Labor in schriftlicher Form direkt zugesandt.

    • Neu Ausdrucke der Ergebnisse optimiert: Farbige Hervorhebung der Gehaltsklassen, Kalk-Düngeempfehlung, Übersicht zu Entzügen für Kali & Magnesium, Flächenübersichtsliste mit Datum letzte Probenahme

  • Die Untersuchungskosten werden durch den Erzeugerring in Rechnung gestellt.
  • Maschinelle Probennahme durch Geländewagen oder mit Schlepperanbaugerät möglich.

 

Preise: 

Bodenuntersuchungen

/ Netto
(Stand 08.2023)

Standarduntersuchung (ph - Wert, P2O5, K2O, Kalkbedarf)

 +Betriebspauschale (einmalig)

  9,85

20,00

Magnesium

 4,45

Spurennährstoffe Bor, Natrium, Zink, Kupfer, Mangan
(je Spurenelement)

 6,55

Spurennährstoffe im Paket

12,45

beinhaltet: Bor, Kupfer, Mangan, Zink, Natrium

 

Kalium-Fixierung

14,45

Organische Substanz (nur in Verbindung mit Standard-BU)

12,45

 E-Post-Pauschale/Brief CAL    2,50
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